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Verwaltung im Ev. Kirchenkreis Recklinghausen

Kap. III., 2.3 der Konzeption des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen

Die „Kreiskirchliche Verwaltung“ (KKV) des Evangelischen Kirchenkreises Recklinghausen nimmt die Grundaufgaben einer Verwaltung der Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kirchengemeinden und Kirchenkreis) wahr. Insofern hat sie in allen Belangen den Anforderungen zu entsprechen, die an eine öffentliche Verwaltung gestellt werden.
Die Verwaltung berät die Kirchengemeinden und den Kirchenkreis und bereitet Beschlüsse für die Leitungsgremien vor. Sie unterstützt die Presbyterien und den Kreissynodalvorstand.
Aufgabe der Verwaltung ist die Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungen der leitenden Organe; sie muss dabei im Rahmen der Weisungen der Leitung selbstständig und in eigener Verantwortung arbeiten können.
Die Leitung der Verwaltung wird nach der „Kirchenrechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Geschäftsführung für die Kreiskirchliche Verwaltung des Evangelischen Kirchenkreises Recklinghausen und für das Kreiskirchenamt des Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten“ wahrgenommen. Es ist das Ziel, die Verwaltungen der Kirchenkreise im Gestaltungsraum bis 2010 zusammenzuführen.

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