Superintendentin Saskia Karpenstein mit Multiplikator:innen

Präventionsfachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Präventionsbeauftragter

Frank Knüffken, Referat für Kindertageseinrichtungen

Frank Knüfken

02361-206-504
frank.knuefken@ekvw.de

Multiplikatorin

Julia Borries

Julia Borries

02361-206-503
julia.borries@ekvw.de

Sekretariat

Magalie Trognon

02361-206-113
magalie.trognondontospamme@gowaway.ekvw.de

Multiplikator

Christian Stöppelmann

Christian Stöppelmann

02361-206-228
christian.stoeppelmann@ekvw.de

Multiplikatorin

Julia Deppe

 

 

Wenn Sie über den QR – Code unserer Visitenkarten, Plakate oder Flyer hier hin gekommen sind haben wir hier weitere Informationen, die wir wichtig finden.

Das Wichtigste ist immer sich beraten zu lassen, ins Gespräch zu kommen, sich Hilfe zu holen. Alle Links und Texte sind Informationen, die Ihnen weiterhelfen könnten. Wenn Sie betroffen sind, helfen Ihnen gerne die Beratungsstellen weiter, die Sie auf der Homepage finden.

 

WAS tun? Erste Schritte bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Handlungsschritte für von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen:

1.            Suchen Sie sich Sicherheit und Unterstützung bei Menschen, denen Sie vertrauen

2.            Beratungsstellen bieten individuelle und anonyme Hilfe an

3.            Sie bestimmen was passiert

Wir bieten allen von sexualisierter Gewalt Betroffenen unsere Hilfe und Unterstützung an. Sie können sich vertrauensvoll an eine der unten aufgeführten Adressen wenden. Auf Wunsch werden Sie auch anonym beraten. Ihr Anliegen wird ernst genommen. Ihre weiteren Schritte können Sie mit uns planen.

 

Handlungsschritte für Menschen, die einen Vorfall sexualisierter Gewalt vermuten oder beobachtet haben:

1.            Die eigenen Gefühle erst nehmen, auf das Bauchgefühl hören

2.            Nichts bagatellisieren, genau hinsehen

3.            Beratung bei der Meldestelle oder einer Beratungsstelle suchen

4.            Sich einem Kollegen oder einer Kollegin anvertrauen

5.            Sich Notizen machen

 

Handlungsschritte für Menschen in Leitungsverantwortung:

1.            Als erstes Sicherheit für die betroffene Person herstellen und Ruhe bewahren.

2.            Einschätzung der Gesamtsituation - Wichtig: Sie können sich von externer Seite beraten lassen, auch anonym bei den genannten

               Beratungsstellen und Ansprechpersonen. Alles Schritte sind zu dokumentieren, Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind wichtig.

               Die Meldepflicht nach dem Kirchengesetz bei der Meldestelle der EKvW beachten.

3.            Die Fürsorgepflicht gegenüber der*dem potenziellen Täter*In besteht weiterhin, der Datenschutz muss sichergestellt sein.

               Arbeitsrechtliche Schritte sollten überprüft werden.

4.            Prüfung der Meldepflichten gegenüber Jugendämtern, Landesjugendamt oder der Strafverfolgungsbehörden/ Polizei - diese erfolgt immer

               in Absprache mit den Betroffenen.

5.            Festgelegte trägerinterne Verantwortlichkeiten und Handlungsschritte und Meldeketten sind zu beachten und einzuhalten.

 

Wenn Sie rechtliche Informationen und Materialien zur Erstellung von Schutzkonzepten suchen:
https://padlet.com/AJS_NRW/materialien-zu-rechte-und-schutzkonzepten-guh8wjzu7n56233a
www.psg.nrw

 

Weitere gute Informationen erhalten Sie auch auf den folgenden Seiten:
https://beauftragte-missbrauch.de/
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de

 

Informationsseiten der Evangelischen Kirche in Westfalen:

https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/sexualisierte-gewalt/
https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung/?L=0

 

Hier finden Sie grundsätzliche Begriffserläuterungen, die im Zusammenhang mit dem Thema wichtig sind. Sie stammen von der Internetseite www.kein-raum-fuer-missbrauch.de.

 

Sexuelle Übergriffe/ Missbrauch/Grenzverletzungen:

• Sexuelle Übergriffe (vorsätzlich, strategisch, aber nicht strafbar) sind im Gegensatz zu Grenzverletzungen niemals zufälliger oder unbeabsichtigter Natur. Die übergriffige Person umgeht oder missachtet bewusst gesellschaftliche Normen und Regeln sowie fachliche Standards. Widerstände des Opfers werden übergangen. Sexuelle Übergriffe können sowohl mit Körperkontakt als auch ohne (z.B. in verbaler Form) erfolgen.

• Sexueller Missbrauch (vorsätzlich, strategisch und strafbar) ist der strafrechtlich relevante sexuelle Übergriff. Das Strafgesetzbuch fasst diesen unter dem Begriff „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ (vgl. StGB §§ 174-184) zusammen.

• Sexuelle Grenzverletzungen (unbeabsichtigt, im Überschwang, unreflektiert) treten einmalig oder gelegentlich im Alltag auf und können als fachliche oder persönliche Verfehlungen des Mitarbeitenden charakterisiert werden. Meist geschehen Grenzverletzungen unbeabsichtigt.

 

Materialien zum Download:

Flyer: Erste Schritte bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Plakat: Erste Schritte bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt