Die Präventionsfachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt hat u.a. die Aufgabe die Prozesse zur Erstellung der Schutzkonzepte in den Gemeinden partizipativ zu begleiten und die Schutzkonzepte kontinuierlich weiterzuentwickeln. Es gilt eine Kultur der Achtsamkeit zum Thema Sexualisierte Gewalt zu entwickeln und mit Leben zu füllen. Gesellschaftliche Veränderungen und Herausforderungen führen auch hier zu einem sich ständig wandelnden Schutzkonzept.
Der Präventionsbeauftragte wird in seiner Arbeit im Ev. Kirchenkreis unterstützt von drei Multiplikator:innen, die gemeinsam an einer Fortbildung der Landeskirche von Westfalen teilgenommen haben.
Alle Schulungen basieren inhaltlich auf dem Schulungsmaterial der EKD „hinschauen – helfen – handeln“. Methodisch kann es hier Abweichungen geben. Alle Teilnehmenden erhalten ein Schulungszertifikat.
Grundschulung für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende in Leitungsverantwortung Teil 1. Fortbildungsinhalte:
Grundschulung für hauptamtlich Mitarbeitende im Kreiskirchenamt. Fortbildungsinhalte:
Aufbauschulung für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende in Leitungsverantwortung Teil 2. Fortbildungsinhalte:
Für die Erstellung der Schutzkonzepte können gut folgende Materialien anderer Landeskirchen oder Stellen benutzt werden:
https://beauftragte-missbrauch.de/
https://ansprechstelle.ekir.de/inhalt/ein-vielfaeltiges-broschuerenangebot/
Wenn Sie über den QR – Code unserer Visitenkarten, Plakate oder Flyer hier hin gekommen sind haben wir hier weitere Informationen, die wir wichtig finden.
Das Wichtigste ist immer sich beraten zu lassen, ins Gespräch zu kommen, sich Hilfe zu holen. Alle Links und Texte sind Informationen, die Ihnen weiterhelfen könnten. Wenn Sie betroffen sind, helfen Ihnen gerne die Beratungsstellen weiter, die Sie auf der Homepage finden.
WAS tun? Erste Schritte bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Handlungsschritte für von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen:
1. Suchen Sie sich Sicherheit und Unterstützung bei Menschen, denen Sie vertrauen
2. Beratungsstellen bieten individuelle und anonyme Hilfe an
3. Sie bestimmen was passiert
Wir bieten allen von sexualisierter Gewalt Betroffenen unsere Hilfe und Unterstützung an. Sie können sich vertrauensvoll an eine der unten aufgeführten Adressen wenden. Auf Wunsch werden Sie auch anonym beraten. Ihr Anliegen wird ernst genommen. Ihre weiteren Schritte können Sie mit uns planen.
Handlungsschritte für Menschen, die einen Vorfall sexualisierter Gewalt vermuten oder beobachtet haben:
1. Die eigenen Gefühle erst nehmen, auf das Bauchgefühl hören
2. Nichts bagatellisieren, genau hinsehen
3. Beratung bei der Meldestelle oder einer Beratungsstelle suchen
4. Sich einem Kollegen oder einer Kollegin anvertrauen
5. Sich Notizen machen
Handlungsschritte für Menschen in Leitungsverantwortung:
1. Als erstes Sicherheit für die betroffene Person herstellen und Ruhe bewahren.
2. Einschätzung der Gesamtsituation - Wichtig: Sie können sich von externer Seite beraten lassen, auch anonym bei den genannten
Beratungsstellen und Ansprechpersonen. Alles Schritte sind zu dokumentieren, Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind wichtig.
Die Meldepflicht nach dem Kirchengesetz bei der Meldestelle der EKvW beachten.
3. Die Fürsorgepflicht gegenüber der*dem potenziellen Täter*In besteht weiterhin, der Datenschutz muss sichergestellt sein.
Arbeitsrechtliche Schritte sollten überprüft werden.
4. Prüfung der Meldepflichten gegenüber Jugendämtern, Landesjugendamt oder der Strafverfolgungsbehörden/ Polizei - diese erfolgt immer
in Absprache mit den Betroffenen.
5. Festgelegte trägerinterne Verantwortlichkeiten und Handlungsschritte und Meldeketten sind zu beachten und einzuhalten.
Wenn Sie rechtliche Informationen und Materialien zur Erstellung von Schutzkonzepten suchen:
https://padlet.com/AJS_NRW/materialien-zu-rechte-und-schutzkonzepten-guh8wjzu7n56233a
www.psg.nrw
Weitere gute Informationen erhalten Sie auch auf den folgenden Seiten:
https://beauftragte-missbrauch.de/
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
Informationsseiten der Evangelischen Kirche in Westfalen:
https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/sexualisierte-gewalt/
https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung/?L=0
Hier finden Sie grundsätzliche Begriffserläuterungen, die im Zusammenhang mit dem Thema wichtig sind. Sie stammen von der Internetseite www.kein-raum-fuer-missbrauch.de.
Sexuelle Übergriffe/ Missbrauch/Grenzverletzungen:
• Sexuelle Übergriffe (vorsätzlich, strategisch, aber nicht strafbar) sind im Gegensatz zu Grenzverletzungen niemals zufälliger oder unbeabsichtigter Natur. Die übergriffige Person umgeht oder missachtet bewusst gesellschaftliche Normen und Regeln sowie fachliche Standards. Widerstände des Opfers werden übergangen. Sexuelle Übergriffe können sowohl mit Körperkontakt als auch ohne (z.B. in verbaler Form) erfolgen.
• Sexueller Missbrauch (vorsätzlich, strategisch und strafbar) ist der strafrechtlich relevante sexuelle Übergriff. Das Strafgesetzbuch fasst diesen unter dem Begriff „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ (vgl. StGB §§ 174-184) zusammen.
• Sexuelle Grenzverletzungen (unbeabsichtigt, im Überschwang, unreflektiert) treten einmalig oder gelegentlich im Alltag auf und können als fachliche oder persönliche Verfehlungen des Mitarbeitenden charakterisiert werden. Meist geschehen Grenzverletzungen unbeabsichtigt.
Materialien zum Download:
Flyer: Erste Schritte bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Plakat: Erste Schritte bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Am 28. September 2023 findet im Haus des Kirchenkreises in Recklinghausen ein Fachtag zum Kirchengesetz „Schutz vor sexualisierter Gewalt" statt.
Angeboten werden in der Zeit ab 14.00 verschiedene Schulungen nach dem Konzept „hinschauen – helfen – handeln“. Durchgeführt wird der Fachtag von den hierzu ausgebildeten Multiplikatorinnen Birte Hoffmann, Stefanie Cillessen, Julia Deppe, Julia Borries sowie den Paräventionsfachkräften Gitta Werring und Frank Knüfken. Der Fachtag ist eine Veranstaltung der Ev. Kirchenkreise Gladbeck – Bottrop – Dorsten und Recklinghausen. Sie haben an diesem Fachtag die Möglichkeit, die Teilnahmebescheinigungen für die Module nach dem Kirchengesetz zu erwerben. Für hauptamtlich Mitarbeitende die an diesem Fachtag teilnehmen, gilt diese Zeit als Arbeitszeit.
Inhaltlich geht es um die Erstellung von Schutzkonzepten, sexualpädagogischen Konzepten, Verhaltenskodex oder Selbstverpflichtungserklärung der Mitarbeitenden, die Risikoanalyse der Gebäude und Strukturen, rechtliche Fragen …
1) „Sexualpädagogische Konzepte - Sicherheit schaffen und Haltung entwickeln in der Kinder- und Jugendarbeit" mit Birgit Winkelkotte und Jessica Müller
2) „Eine Einführung in die Grundlagen der Psychotraumatologie“ mit Birte Hoffmann
3) „Wie kann ein gutes Schutzkonzept gelingen? In fünf Schritten zum Schutzkonzept" mit Gitta Werring und Jutta Tripp
4) „Gut handeln mit Schweigepflicht und Meldepflicht" mit Stefanie Cillessen und Steffen Riesenberg
1) „Sexualpädagogische Konzepte - Sicherheit schaffen und Haltung entwickeln in der Kinder- und Jugendarbeit" mit Birgit Winkelkotte und Jessica Müller
2) „Prävention praktisch" mit Birte Hoffmann und Stefanie Cillessen
3) „Was tun bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt? Grundlagen für alle." Mit Frank Knüfken
4) „Gemeinsame Begehung und Informationen zur Ausstellung „was ich anhatte…“ - eine Ausstellung zu sexualisierter Gewalt an Frauen" mit Julia Borries
Für die bessere Planung werden Teilnehmende gebeten sich frühzeitig anzumelden. Geben Sie bitte mit ihrer Anmeldung auch die Workshops an, an denen Sie teilnehmen möchten. Die Anmeldung schicken Sie bitte per Mail an: Magalie.Trognon @ ekvw.de
Weitere Informationen zum Fachtag entnehmen Sie bitte unserem FLYER oder per mail an Gitta.Werring oder @ ekvw.deFrank.Knuefken @ ekvw.de
Frank Knüfken
02361-206-504
frank.knuefken@ekvw.de
Julia Borries
02361-206-503
julia.borries@ekvw.de
Magalie Trognon
02361-206-113
magalie.trognon @ ekvw.de
Christian Stöppelmann
02361-206-228
christian.stoeppelmann@ekvw.de
Julia Deppe