06/10/2026 0 Kommentare
Einordnung des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Einordnung des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
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Einordnung des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Stellungnahme vom Vorsitzenden der AG Wohlfahrt im Kreis Recklinghausen, Dr. Dietmar Kehlbreier (Diakonie).
Die Einigung der Bundesregierung zur Pflegereform ist ein Minimalkompromiss, der kurzfristig Finanzlöcher der Pflegeversicherung stopft. Die drängenden Fragen von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Trägern, wie eine alternde Gesellschaft Pflege solidarisch gestaltet, sind abermals in eine Kommission verschoben worden. Wir haben in der Pflege kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem:
Finanzen
- Die Pflegeversicherung ist chronisch unterfinanziert (Minus von ca. 7 Mrd. EUR in 2026). Sollen Beiträge nicht steigen, können nur Leistungen gekürzt werden.
- Die Pflegeversicherung ist 1994 gegründet worden, damit Pflege nicht zum Armutsrisiko wird. Inzwischen schultern Pflegebedürftige v.a. im Altenheim hohe Eigenanteile von durchschnittlich 3.300 EUR (durch gestiegene Pflegekosten, Löhne, versicherungsfremde Leistungen wie die Pflegeausbildungskosten, besonders in NRW durch zu geringe Investitionskosten durch das Land). Es braucht dringend eine Deckelung des Eigenanteils (nicht nur Zuschüsse der Pflegekassen). Schon heute rutschen ca. 40% der Heimbewohner in die Sozialhilfe und belasten die kommunalen Haushalte.
- Es braucht grundsätzlich einen fairen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung oder eine allgemeine Pflegeversicherung.
- Begrüßenswert ist die etwas höhere Belastung von Gutverdienenden und Kinderlosen und die Erhöhung der Bemessungsgrundlage.Leistungen
- Notwendige ambulante Leistungen sollen in eine neue Pflegebegleitung münden: Äußerst kritisch wäre, wenn dadurch Entlastungsleistungen, Haushaltshilfen, Qualitätsbesuche durch die Pflegedienste wegfielen oder qualitativ eingeschränkt würden. Auch die neue Pflegebegleitung steht vor den gleichen Hürden: Wo kommt Personal und die Finanzierung her?
- Die Familie ist der größte Pflegedienst (Angehörige pflegen 80% der Pflegebedürftigen): Begrüßenswert ist, dass – anders als geplant – private Pflege weiterhin Rentenpunkte erbringt.
Tarife
Lange haben die Wohlfahrtsverbände für eine höhere Anerkennung und bessere Finanzierung von Pflegeberufen gekämpft. Wir begrüßen, dass die Tarife von tarifgebundenen Trägern nicht angetastet werden sollen.
Bürokratie und Digitalisierung
- Es gibt 1,6 Mrd. EUR Bundesmittel für Digitalisierung und einen angekündigten Bürokratieabbau. Durch Digitalisierung müssen Dokumentationspflichten schneller und näher an den Patient*innen/Heimbewohner*innen geschehen können.
- Vor Ort lässt sich durch den Wegfall behördlicher Mehrfachprüfungen (WTG-Behörde/ehemals: Heimaufsicht, Gesundheitsamt, Medizinischer Dienst der Krankenkasse) Zeit und Geld sparen. (Diakonie)
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