
Präventionsfachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Der Schutz und die Sicherheit aller in unseren Gemeinden lebenden und arbeitenden Menschen vor sexualisierter Gewalt ist uns ein hohes Ziel. Das Umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt als auch die Unterstützung und Begleitung von Betroffenen und die Aufarbeitung von in der Vergangenheit geschehenem Unrecht. Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGsG der EKvW) ist sexualisierte Gewalt jede Verhaltensweise, durch die die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn Leitungspersonen für deren Abwendung einzustehen haben.
Deshalb fußt unsere Präventionsarbeit auf 4 Säulen:
1. Aufarbeitung der Vergangenheit und Anerkennung der institutionellen Schuld und Beteiligung Betroffener
2. Wiederkehrende Schulungen aller ehrenamtlichen und hauptamtlich Mitarbeitenden
3. Kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Schutzkonzepte im Kirchenkreis
4. Weiterentwicklung einer Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit durch Sensibilisierungsfördernde ganzheitliche Veranstaltungen wie Seminare, Fachtage, Ausstellungen, Lesungen, Exkursionen.
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