08/07/2026 0 Kommentare
Vom Reden ins Tun kommen - Kreissynoden tagten gemeinsam in der Martinskirche in Bottrop
Vom Reden ins Tun kommen - Kreissynoden tagten gemeinsam in der Martinskirche in Bottrop
# Neuigkeiten

Vom Reden ins Tun kommen - Kreissynoden tagten gemeinsam in der Martinskirche in Bottrop
Bottrop - Nach langer Zeit fand wieder eine gemeinsame Kreissynode der beiden Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen in der Martinskirche in Bottrop statt. Schwerpunkt des Zusammentreffens war die Zukunft der Zusammenarbeit der beiden Kirchenkreise, auch mit Blick auf eine mögliche Vereinigung.
Grußworte
Zu Beginn wünschte sich der Oberbürgermeister der Stadt Bottrop, Matthias Buschfeld, einen guten gemeinsamen Weg in die Zukunft. Große Aufgaben seien bei knapper werdenden Ressourcen zu bewältigen. „Die Zukunft besteht in einem Weniger.“
Dr. Jürgen Cleve, Propst von St. Cyriakus Bottrop, ermunterte die Anwesenden, nicht zu viel Kraft in Reparaturen des Systems zu setzen, sondern nach anderen Möglichkeiten zu schauen. „Wir müssen kleiner, schneller, beweglicher werden! Und dabei genau schauen, wer welche Aufgaben hat, damit nicht alle alles machen. Im Vertrauen auf Gott sollten wir getrost nach vorne gehen.“
Landeskirchenrätin Barbara Roth wies bei den anstehenden Transformationsprozessen auf die Unterstützung durch die Landeskirche hin. Angesichts der Rahmenbedingungen ermunterte sie die beiden Kreissynoden, vom Reden ins Tun zu kommen. „Die Zeit drängt.“
Zukunft der Zusammenarbeit der beiden Kirchenkreise
Superintendentin Saskia Karpenstein und Superintendent Steffen Riesenberg führten in die Thematik der Zukunft der Zusammenarbeit der beiden Kirchenkreise ein und berichteten über den Stand der Diskussionen. Vorgeschlagen wurde, den Zeitpunkt einer möglichen Vereinigung zurückzustellen und stattdessen die noch ungeklärten Themenfelder zu bearbeiten und eine Prioritätenliste zu erstellen.
In Kleingruppen wurde dazu intensiv diskutiert und Ideen für gemeinsame Themen und Handlungsfelder und sich daraus ergebende Synergien gesammelt. Dabei ging es u. a. um ein besseres Kennenlernen auf allen Ebenen, die inhaltliche Zusammenarbeit sowie den Abbau von Doppelstrukturen.
Die Finanzausschüsse der Kirchenkreise Recklinghausen und Gladbeck-Bottrop-Dorsten halten eine Vereinigung der Kirchenkreise in Bezug auf das Themenfeld Finanzen für möglich und sehen die Fragen der Finanzen nicht als Hinderungsgrund. Weite Teile einer neuen Satzung könnten bereits erarbeitet werden, andere Teile wären noch bis zur Vereinigung und möglicherweise auch erst danach zu gestalten. Ziel einer gemeinsamen Finanzsatzung sollte eine gerechte Verteilung der Kirchensteuermittel auf allen Ebenen sein.
Noch seien nicht alle Grundlagenfragen beantwortet, die für die komplette Erstellung einer Finanzsatzung wichtig sind, so die beiden Vorsitzenden Pfarrer Jan-Philipp Hellmers und Heinz Waschhof. Es fehlten die aktuellen Jahresabschlüsse und Bilanzen. Zudem müsste ein Konsens in Bezug auf die inhaltliche Ausrichtung und die damit verbundene personelle Ausstattung der kreiskirchlichen Dienste und Pfarrstellen erzielt werden.
Die beiden Kreissynoden verabredeten für die Tagungen im November 2026 eine abgestimmte Zeitplanung bis zur Vereinigung der Kirchenkreise. Die Kreissynodalvorstände wurden gebeten, die Impulse der gemeinsamen Synodentagung aufzugreifen und in verbindliche, koordinierte Arbeitsprozesse zu übersetzen. Die Finanzausschüsse beider Kirchenkreise wurden beauftragt, die gemeinsamen Gespräche fortzusetzen und die Erarbeitung einer neuen Finanzierungssystematik für das Kreiskirchenamt voranzutreiben.
Im Anschluss an die gemeinsamen Beratungen in der Martinskirche tagte die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Recklinghausen weiter im Martinszentrum Bottrop und befasste sich mit weiteren Themen des Kirchenkreises.
Zusammenarbeit der Kirchenkreise
Beim Rückblick auf den gemeinsamen Vormittag drückten mehrere Mitglieder der Kreissynode ihr Bedauern über das Ergebnis des Vormittags aus. Mit dem Nachbar-Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten muss gemeinsam überlegt werden, auf welchen Ebenen Kooperationen möglich sind. Die beiden Kreissynodalvorstände werden aus den gesammelten inhaltlichen Ideen Themenfelder eruieren und in Arbeit geben. Bis zur November-Synode 2026 soll es dann einen Fahrplan geben, wie es gemeinsam weitergehen kann.
Kita-Verbund
Mit Blick auf die Zukunft des Kita-Verbundes beschloss die Kreissynode, dass zunächst in den verfasst-kirchlichen Strukturen weiterhin an einer Optimierung und Transformation des Verbundes gearbeitet wird. Der Kreissynodalvorstand wurde von der Kreissynode beauftragt, diesen Beschluss spätestens nach einem Jahr zu überprüfen. Hierzu hatte es einen Prüfauftrag gegeben, bei dem es nach langen Beratungen zu diesem Ergebnis gekommen ist.
Dr. Ulrike Preuß stellte als Mitglied der Strategiegruppe den eingeschlagenen Weg vor. Durch eine Satzungsänderung wurde der Leitungsausschuss verkleinert auf je eine Person pro Kirchengemeinde und Kreissynodalvorstand. Das hat zu einer deutlich verbesserten Beschlussfähigkeit geführt. Zur finanziellen Entlastung wurden mit einigen Städten Verhandlungen zur Senkung der Trägeranteile geführt. Weitere Gespräche sollen folgen. An der Verbesserung der Steuerung im sozialwirtschaftlichen Bereich muss weiter gearbeitet werden. Ebenso ist die Gebäudefrage zu klären.
Wehrdienstersatzberatung
Dr. Dietmar Kehlbreier, Geschäftsführer der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen gGmbH und Diakoniebeauftragter des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen, stellte der Kreissynode Überlegungen zu einer Wehrdienstersatzberatung im Rahmen des Freiwilligendienstes vor. Die Freiwilligendienste in Kirche und Diakonie im Ev. Kirchenkreis Recklinghausen (Träger: Evangelischer Kirchenkreis Recklinghausen, Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen, Diakonisches Werk in Recklinghausen) begleiten jährlich ca. 80 zumeist junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD), die in diakonischen Diensten oder kirchlichen Feldern eingesetzt werden.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten die Regelungen für den neuen Wehrdienst, der zunächst auf Freiwilligkeit beruht, aber für erwachsene Männer (ab Geburtsjahr 2008) die Verpflichtung zur Wehrerfassung (Fragebogen, Musterung) beinhaltet. Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung des Fragebogens freigestellt.
Konkret vor Ort stellt sich neu die Herausforderung, wie die Kirche junge Menschen, vor allem junge Männer, in der Frage von Wehrdienst und Verweigerung des Wehrdienstes mit der Waffe begleitet und berät. Die Frage bricht bei den 18-Jährigen nicht minder kontrovers, aber wohl existenzieller als zu früheren Jahrzehnten auf.
Im Beirat der Freiwilligendienste wurde bereits im letzten Jahr erörtert, inwieweit eine neue – alte! – Beratungstätigkeit die Begleitung von Freiwilligen flankieren kann: Ab sofort wird auf den Homepages und in den sozialen Netzwerken auch für die Beratung zur Verweigerung des Wehrdienstes mit der Waffe, bewusst auch schon in Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes, geworben. Dabei wird das Ziel verfolgt, jungen Menschen, vor allem jungen Männern, einen Reflexionsraum für eine selbstverantwortete Entscheidung zum Wehrdienst oder zum FSJ oder einem anderen gesellschaftlichen Freiwilligendienst zu bieten und das FSJ vor Ort als Alternative anzubieten.
Bei einer späteren Wehrpflicht würde das FSJ als Ersatzdienst anerkannt. Das FSJ sollte nicht hinter dem freiwilligen Wehrdienst, der deutlich höhere finanzielle Anreize setzt, zurückfallen und nimmt auch für die gesellschaftliche Debatte um einen allgemeinen (verpflichtenden) Gesellschaftsdienst eine wichtige Funktion ein.
Seit 1991 gehören die Begleitung und Beratung von Menschen, die einen Dienst in einer sozialen Einrichtung ableisten, zu den festen Angeboten im Kirchenkreis: bis zur Aussetzung der Wehrpflicht 2011 vor allem mit Blick auf Zivildienstleistende, danach als bildungspolitisches Angebot allgemein.
Die Kreissynode beschloss, das zusätzliche Beratungsthema „Wehrdienstverweigerung“ innerhalb der Freiwilligendienste zu unterstützen und es Interessierten besonders im Kontext der Jugendarbeit von Kirchengemeinden, des allgemeinen Religionsunterrichts und der Arbeit an den Berufsschulen aktiv zu eröffnen. (uka)
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